Option für die argentinische Staatsangehörigkeit
Kinder gebürtiger argentinischer Staatsangehöriger, die im Ausland (außerhalb Argentiniens) geboren sind, können die argentinische Staatsangehörigkeit annehmen. Die Option, die sowohl in der Republik Argentinien als auch in der konsularischen Vertretung ausgeübt werden kann, in dessen Konsularbezirk sich der Wohnsitz des Antragstellers befindet, ermöglicht die Ausstellung des argentinischen Personalausweises (Documento Nacional de Identidad) und des argentinischen Reisepasses.
Die Option für die argentinische Staatsangehörigkeit erfordert in keinem Fall den Verzicht auf eine bereits vorhandene Staatsangehörigkeit. Der Verlust einer anderen Staatsangehörigkeit in Folge des Erwerbs der argentinischen Staatsangehörigkeit hängt von den rechtlichen Bestimmungen des jeweils anderen Staates ab. Es ist daher äußerst wichtig zu bedenken, dass es in der Verantwortung des Optierenden bzw. im Falle von Minderjährigen in der Verantwortung der optierenden Eltern liegt, in Erfahrung zu bringen, welche Auswirkungen die Option auf eine andere Staatsangehörigkeit hat.
Das Verfahren verläuft in zwei Schritten:
A. Zunächst sind folgende Unterlagen in Kopie bei dieser Konsularabteilung einzureichen (per Post, E-Mail oder persönlich):
- Internationale Geburtsurkunde des Kindes, versehen mit der "Haager Apostille"
- Geburtsurkunde des argentinischen Elternteils (Vater oder Mutter); sind beide Eltern Argentinier reicht die Geburtsurkunde eines Elternteils;
- Heiratsurkunde der Eltern (sollten die Eltern nicht verheiratet sein, sind die Erklärung/en über die Anerkennung der Vaterschaft und die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts vorzulegen)
- Argentinischer Personalausweis (DNI) des argentinischen Elternteils;
- Personalausweis oder Reisepass des nicht argentinischen Elternteils;
- Personalausweis des Kindes für das die Option ausgeübt wird, falls es eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt;
B. Diese Konsularabteilung nimmt nach Überprüfung und Vorbereitung der Unterlagen Kontakt mit den Interessenten auf und vereinbart einen Termin für die Option. Bei diesem Termin:
- muss das minderjährige Kind gemeinsam mit seinen Eltern erscheinen (ab 21 Jahren kann die Option ohne die Intervention de Eltern ausgeübt werden);
- sind die Originale der vorab in Kopie eingereichten Unterlagen vorzulegen, wobei die internationale Geburtsurkunde des Kindes in den Akten der Konsularabteilung verbleibt;
- ist das Kind jünger als 16 Jahre, wird der argentinische Personalausweis (D.N.I.) gegen die Entrichtung von Konsulargebühren in Höhe von 4,00 Euro von dieser Konsularabteilung ausgestellt, ebenso wie der argentinische Reisepass (60 Euro). Ist das Kind älter als 16 Jahre, wird der argentinische Personalausweis von der zuständigen Behörde in Argentinien (Registro Nacional de las Personas) ausgestellt und dann an diese Konsularabteilung übermittelt. Dies dauert in der Regel mindestens 6 Monate.
© 2008 - 2012