Kurzfristiger Aufenthalt zur Ausübung einer technischen, künstlerischen, kulturellen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit
Vertraglich beschäftigte Arbeitnehmer von Unternehmen oder Personen mit Sitz in Argentinien
Sollten Sie Fragen zu einem Visum haben, das hier nicht aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Konsulat.