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Geschäftsreisende
Dieses Visum ist für Geschäftsleute vorgesehen, die Kunden besuchen, Geschäfte tätigen, Marktstudien durchführen, an Messen oder Ausstellungen teilnehmen möchten, und ähnliches. Das Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von 90 Tagen.
Anforderungen:
- Telefonische Terminvereinbarung unter (030) 22 66 89 30 / 24;
- Gültiger Reisepass;
- Ausgefülltes Antragsformular in zweifacher Ausfertigung (hier herunterladen);
- Zwei Passfotos, 4 x 4 cm.;
- Buchungsbestätigung des Hin- und Rückflugtickets;
- Wenn die Reise aufgrund einer Einladung durch eine in Argentinien ansässige Firma oder Person erfolgt: Die entsprechende Firma oder Person muss die Einladung bei der argentinischen Ausländerbehörde (Dirección Nacional de Migraciones) einreichen und erst sobald die entsprechende Genehmigung durch die Ausländerbehörde erteilt wurde, kann das Visum in dieser Konsularabteilung (oder in der konsularischen Vertretung, die von der Ausländerbehörde benannt wird) erteilt werden. Die Teilnehmer an Messen und Ausstellungen gehören auch zu dieser Kategorie, daher muss die Einladung der Organisatoren oder die Anmeldung zur Messe bei der argentinischen Ausländerbehörde vorgelegt werden, um die entsprechende Genehmigung zu erhalten und so die konsularische Vertretung zu befähigen, das entsprechende Visum zu erteilen;
- Wenn die Reise nicht aufgrund einer Einladung durch eine in Argentinien ansässige Firma oder Person erfolgt: In diesem Fall ist ein Schreiben der Firma in Deutschland vorzulegen (mit vollständiger Angabe aller Daten der Firma), in dem ein Visum für den Antragsteller beantragt wird. Das Schreiben sollte Angaben zum Zweck und zur Dauer des Aufenthaltes enthalten. Darüber hinaus sollte aus dem Schreiben hervorgehen, ob die Firma die moralische und finanzielle Verantwortung für den Aufenthalt des Geschäftsreisenden übernimmt, sowie die Daten der Personen oder Firmen zu denen er Kontakt in Argentinien aufnehmen wird. Außerdem muss ausdrücklich bestätigt werden, dass die Reise nicht aufgrund einer Einladung durch eine in Argentinien ansässige Firma oder Person erfolgt. Das Anschreiben ist im Original in spanischer Sprache vorzulegen und die Unterschrift des Vertreters der Firma von einem Notar zu beglaubigen und mit der "Haager Apostille" überzubeglaubigen.
- Gespräch mit dem Konsularbeamten, falls notwendig; und
- Entrichtung der Konsulargebühren in Höhe von EUR 100.
Für die Vorbereitung des Termins sollten die genannten Unterlagen mit genügend Vorlauf in Kopie per Post, Fax oder E-Mail an die Konsularabteilung geschickt werden.
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Botschaft der Republik Argentinien | Tel. +49 (0)30 22 66 890 info@embargent.de
© 2008 - 2012
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